Zum 31. Dezember 2024 findet in der EG und somit auch in Österreich ein Übergang zur Schadstoffnorm EURO5+ statt.
Folglich sind ab 1. Jänner 2025 Fahrzeuge der Schadstoffnorm EURO5 ohne Ausnahmegenehmigung des Ministeriums nicht mehr zulassungsfähig. Diese Feststellung gilt für nahezu alle Trial- und Enduromotorräder der Modelljahre 2021 bis 2025. Die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen ist nach der EG-Verordnung für die meisten Modelle auf nur 100 Fahrzeuge beschränkt.
Stichproben in der Zulassungsdatenbank haben jedoch ergeben, dass schon jetzt bei vielen Marken und Modellen das Limit von hundert Fahrzeugen überschritten ist und daher insbesondere ältere Fahrzeuge sehr wahrscheinlich keine Ausnahmegenehmigungen mehr erhalten können und aus der Datenbank gelöscht werden müssen. Wer am Werterhalt seines Fahrzeuges interessiert ist, sollte aus diesem Grund bis zum Jahresende unbedingt zulassen. Oft ist es so, dass später Gebrauchtkäufer durchaus Wert auf einen Einsatz im Strassenverkehr legen. Wer ein Fahrzeug mit einem Alter von über 24 Monaten jetzt noch in den Verkehr bringen möchte, muss den Aufwand für eine fällige Fristverlängerung durch den Importeur oder Hersteller zusätzlich einplanen.
Österreich bietet als einziges Land in der EU bis Ende 2024 auch noch die Möglichkeit, Trial- und Enduromotorräder der Schadstoffnorm EURO4 (2017 – 2020) zuzulassen. Für diese Norm ist das Jahresende der endgültig letzte Termin, hier gibt es keine weiteren Ausnahmeregelungen.